In allen Phasen des Strafverfahrens stehe ich meinen Mandanten zur Seite, helfe und tröste, kämpfe und suche nach Lösungen.
Der Weg von einer fehlerhaften Buchhaltung zu einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ist sehr kurz. Eine Vielzahl von Betriebsprüfungen wird von einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren begleitet.
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren kann mit einem schlichten Schreiben der Einleitung eines Strafverfahrens beginnen. Es kann aber auch sein, dass die Steuerfahndung morgens bei Ihnen zu Hause und im Betrieb erscheint und eine Durchsuchung vornimmt. Die juristischen Hürden für Durchsuchungsmaßnahmen sind sehr niedrig. Ein einfacher Verdacht ist ausreichend, um beim Steuerpflichtigen nach Unterlagen zu suchen, aus denen sich der Verdacht begründen lässt. Wir sind für Sie da und kommen sofort zu Ihnen, um Sie zu schützen und Ihre Interessen wahrzunehmen.
Im Rahmen der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat die Finanzverwaltung die vermutete Straftat zu beweisen. Dazu gehört insbesondere das vorsätzliche Handeln. Dieser Vorsatz ist der Unterschied zwischen einem Buchhaltungsfehler und einer Steuerhinterziehung. Insbesondere beim Nachweis des vorsätzlichen Handelns tut sich die Finanzverwaltung regelmäßig schwer. Hier gilt es überaus wachsam zu sein und die von der Finanzverwaltung mehr oder weniger gehaltvollen Beweise zu hinterfragen und zu widerlegen.
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist für die Beschuldigten häufig eine erhebliche Belastung. Wenn aber an den strafrechtlichen Vorwürfen nichts dran ist, dann ist es sinnvoll mutig zu sein und das Verfahren vor Gericht fortzuführen, wo sich dann erstmals ein unparteiischer Richter der Sache annimmt.