Die Steuerverwaltung hat machtvolle Instrumente zur Verfügung, um ihre Auffassung von der Richtigkeit von Buchhaltung und Jahresabschluss durchzusetzen. Insbesondere Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Lohnsteuerprüfungen dienen zur Kontrolle der steuerlichen Pflichterfüllung und sind regelmäßig Anlass umfangreicher Auseinandersetzungen.
Wir helfen unseren Mandanten durch Prüfungen aller Art. Dazu gehört idealerweise eine umfassende Vorbereitung der Prüfung und eine so sachgerechte wie kritische Begleitung der Prüfertätigkeit. Die Prüfung führt häufig zu Hinzuschätzungen und (zu verzinsenden) Steuernachforderungen. Grundlage dieser Mehrergebnisse sind zumeist formelle Buchhaltungsfehler und die Anwendung von steuerlichen Richtsätzen und Pauschalen. Die auf diesen Daten basierenden Mehrergebnisse sind in Regel fragwürdig, mit den wahren Gegebenheiten nicht in Übereinstimmung zu bringen und müssen deshalb beanstandet werden.
Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf eine Schlussbesprechung, die wir im Kleinen wie im Großen vorbereiten und an der wir teilnehmen. Der Fiskus muss das Geld bekommen, das ihm zusteht, aber auch keinen Cent mehr.